Datenschutzbeauftragter ab 20 Mitarbeiter – Eine Erleichterung?

Bislang sah das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. Wer 10 oder mehr Mitarbeiter, die sich „ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen“, im Unternehmen hat, war betroffen. Nun soll der Schwellwert angehoben werden von 10 auf 20 Mitarbeiter. Das begründet die Bundesregierung mit einer Erleichterung für kleine und mittelständige Betriebe. Ist das eine Erleichterung? Schon

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