Kein Datenschutzberater = erhöhtes Bußgeldrisiko
Es bestünde ein erhöhtes Bußgeldrisiko, wenn kein Datenschutzbeauftragter (DSB) im Unternehmen vorhanden ist. Zu diesem Ergebnis kommt die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) in einer Stellungnahme, die sie für die Evaluation der DSGVO angegeben hat. Bei Beurteilung des Schwellwerts zur Bestellung eines DSB sei die kostengünstigste und effektivste Lösung für Wirtschaft und Behörden geschaffen. Nach Untersuchungen der Ruhr-Universität Bochum zeige sich aber, dass in den Unternehmen, die den Schwellwert nicht erreichen, oftmals niemand die Überwachung und Beratung hinsichtlich der Datenschutzpflichten übernimmt. Das ist doppelt misslich, denn es drohen Verletzungen betroffener Personen einerseits und andererseits hohe Bußgelder für den Verantwortlichen.
Auch, wenn für Ihr Unternehmen keine dauerhafte Bestellung eines DSB nötig ist, lassen Sie sich von externen DSB hinsichtlich der Pflichten der DSGVO beraten.