Dringende Empfehlung: Verzicht auf Google Analytics

Aus Sicht des Datenschutzes empfehlen wir dringend, den Dienst „Google Analytics“ nicht mehr für Webseiten innerhalb der EU zu nutzen. Nach eigenen Angaben von Google werden sämtliche dabei erhobenen Daten in die USA transferiert und dort gespeichert bzw. weiter verarbeitet.

Hintergrund ist eine Stellungnahme von Google innerhalb einer Beschwerde der Datenschutzorganisation noyb in Österreich. Dort wurde Google zur Beantwortung von Fragen zur Datenverarbeitung gebeten. In Antwort zu Frage Nr. 8 schreibt Google:

„All data collected through Google Analytics […] is hosted (i.e. stored and further processed) in the USA.“

Wenn aber Google alle erhobenen Daten in den USA speichert und verarbeitet, widerspricht dies der DSGVO. Danach dürfen personenbezogene Daten nicht einfach außerhalb der EU verarbeitet werden. Wirksam wäre dies nur dann, wenn der Betroffene, also der Betrachter der Webseite, die mit Google Analytics verbunden ist, in die Verarbeitung einwilligt. Das setzt aber voraus, dass der Verwender der Webseite dem Betroffenen genau erklärt, welche Daten zu welchem Zweck in die USA transferiert werden und was mit diesen Daten passiert. Und wer kann das genau erklären? Aus heutiger Sicht ist das nicht möglich, da nur der Mutterkonzern Alphabet Inc. das erklären könnte. Zudem bieten verschiedene Bundesgesetze in den USA die Möglichkeit, Daten, insbesondere aus dem Ausland, an die Bundesbehörden zu übertragen.

Da nun auch bei weiteren Diensten die Wahrscheinlichkeit besteht, dass Google personenbezogene Daten in den USA speichert, wäre eine weitergehende Empfehlung, bis auf Weiteres auch diese Datendienste aus den Webseiten zu verbannen.

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