Als externer Datenschutzbeauftragter gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir gerne für Ihr Unternehmen, Praxis, Kanzlei oder Organisation in Kassel, Nordhessen und den umliegenden Städten wie z.B. Göttingen oder Fulda tätig. Entweder sind Sie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet oder möchten freiwillig einen DSB bestellen. Nachfolgend finden Sie einige wichtige Hinweise zum Thema.

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten (DSB) gemäß DSGVO?

Wenn mindestens zwanzig Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten (intern oder extern).

Bei Verarbeitung personenbezogener Daten besonderer Kategorie (z.B. rassische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, Gesundheitsdaten, Sexualleben oder strafrechtliche Verurteilungen) ist unabhängig von der Anzahl der tätigen Personen ein Datenschutzbeauftragter gesetzliche Pflicht.
Art. 37 Abs. 1 DSGVO und § 38 Abs. 1 BDSG sowie Art. 9/10.

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?

Der oder die Datenschutzbeauftragte kann eine im Unternehmen beschäftigte Person sein (Geschäftsführer oder Inhaber sind ungeeignet / unzulässig), diese Person muss dann entsprechend geschult und auch freigestellt werden, um die Tätigkeit wahrnehmen zu können. Die Bestellung hat einen erweiterten Kündigungsschutz zur Folge (vergleichbar Betriebsrat).

Ein externer Datenschutzbeauftragter kann hingegen seine Kompetenz bündeln und muss eigenständig für die notwendige Fachkunde und regelmäßige Fortbildung sorgen. Wenn Sie einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen möchten, nehmen Sie bitte gleich Kontakt mit uns auf: Kontakt DSB Datenschutz Kassel

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Die monatliche Gebühr für die Bestellung des externen Datenschutzbeauftragten sowie der Stundensatz für die Berechnung von Leistungen nach Aufwand richtet sich nach dem gewählten Datenschutzpaket von DSB Kassel – fordern Sie doch gleich ein unverbindliches Angebot an: Angebot Datenschutzbeauftragter DSB

Ist eine Meldung des Datenschutzbeauftragten notwendig?

Der Datenschutzbeauftragte (intern und extern) des Unternehmens muss nach der Bestellung beim Landesdatenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes gemeldet werden. Den Landesdatenschutzbeauftragten z.B. für Hessen oder Niedersachsen finden Sie hier: Übersicht Landesdatenschutzbeauftragte