Cookies – Wann brauche ich keinen Banner?

Cookie-Banner sind gefühlt auf jeder Webseite…und sie nerven. Sie verdecken Inhalte, beanspruchen zum Teil große Flächen im Browser und führen die Nutzer mit ihren Formulierungen in die Irre. Dabei muss nicht jede Seite einen Cookie-Banner haben.

Sinn und Zweck der Cookie-Banner

Cookie-Banner sollen die Einwilligung der Nutzer einholen, eine kleine Textdatei auf deren Rechner abspeichern zu dürfen. Bei aktuellen Vorlagen der Cookie-Banner lässt sich trefflich darüber streiten, ob diese eine überhaupt eine wirksame Einwilligung beim Nutzer hervorrufen. Stichworte sind Nennung des Zwecks, vollständige Information, Widerspruchsrecht und Freiwilligkeit. Dies soll in diesem Beitrag nicht vertieft werden.

Wann brauche ich keinen Cookie-Banner?

Einfache Antwort: Immer dann, wenn eine Rechtsgrundlage eingreift. Aber welche kann das sein? Vorvertragliche Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO rechtfertigen den Einsatz technisch notwendiger Cookies. Häufiges Beispiel sind Funktionen eines Warenkorbs. In solchen Fällen muss kein Cookie-Banner geschaltet werden. Aber Vorsicht: Das gilt nur für Cookies mit rein technisch notwendigen Funktionen. Sollte in einem Shop-System „nebenbei“ noch eine Analyse des Nutzerverhaltens durchgeführt werden, muss wieder eine Einwilligung her.

Aber auch wer kein Shopsystem betreibt und kein Interesse an Nutzeranalysen hat, kann Cookies ohne Einwilligung benutzen. Der Verantwortliche kann sich auf ein berechtigtes Interesse berufen, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Dabei muss er abwägen, ob gegen seine Interessen schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Das Interesse der Benutzer an Schutz überwiegt meist dann, wenn die Nutzer einzeln verfolgt und analysiert werden. Geht es aber nur um rein technische Cookies, überwiegt das Interesse der Betroffenen nicht.

Was soll ich konkret tun?

Wichtig ist, dass Sie Ihre Cookies kennen und die Funktionen dahinter verstehen. Reduzieren Sie Cookies auf ein Minimum. Wenn nur noch notwendige Cookies übrig sind, schauen Sie nach, ob diese „versteckte“ Funktionen zur Analyse von Nutzerverhalten beinhalten. Dokumentieren Sie den Einsatz der für Sie notwendigen Cookies und nennen Sie Ihrer internen Dokumentation Ihr Interesse an diesem Cookie und ob aus Ihrer Sicht ein Interesse des Betroffenen entgegensteht.

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