Abmahnungen und Schadensersatz wegen GoogleFonts

Es droht eine „Abmahnwelle“ wegen der Verwendung von GoogleFonts auf Webseiten. Genau genommen ist es eine „Schadensersatzwelle“. Wir haben in einem vergangenen Beitrag bereits darüber berichtet, dass bei der Einbindung von GoogleFonts auf der eigenen Internetseite Vorsicht geboten ist. Werden die kostenlos verfügbaren Schriften dynamisch im Hintergrund von den Servern von Google geladen, wird die IP-Adresse des Seitenbetrachters an Google geliefert. Die IP-Adresse ist ein persönliches Datum und darf daher ohne Einwilligung nicht an Dritte übermittelt werden.

Es gibt vermehrt Berichte von Webseitenbetreibern, die per E-Mail auf die Verwendung der dynamischen Schriften hingewiesen und zur Zahlung von 100 EUR aufgefordert werden. Bei Nichtzahlung wird mit einem Gerichtsverfahren gedroht. Massenhaft betrieben, ist das ein einträgliches Geschäft für schwarze Schafe in der Datenschutz-Branche.

Wir raten dringend, den eigenen Internetauftritt auf die Verwendung dynamischer Schriften von Google zu überprüfen. In vielen Fällen werden diese Schriften bei Baukästen wie WordPress verwendet. Einen ersten Hinweis kann ein GoogleFontsChecker bieten. Vertiefende Informationen bieten zum Beispiel elbnetz.com. Bei Fragen können Sie sich natürlich auch an uns wenden. Wir überprüfen Ihre Webseite und bieten Hilfe bei der Umsetzung des Datenschutzes.

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