Dringende Empfehlung: Keine Verwendung vom Google Fonts per link – es droht Schadensersatz
Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20 einem Nutzer einer Internetseite einen Schadensersatz von 100 € zugesprochen. Das klingt nicht nach viel, aber der Webseitenbetreiber muss darüber hinaus die Nutzung von Google Fonts per link unterlassen. Worum geht es?Ein Webseitenbetreiber hat die von Google bereitgestellten kostenlosen Schriftarten (Google Fonts) so in seine Seite